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ElektroG – Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür eingerichteten Rücknahmestellen (z. B. kommunale Sammelstellen) zurückzugeben.

Altgeräte können zudem kostenlos bei Vertreibern mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern oder bei Versandhändlern mit einer entsprechenden Lager- und Versandfläche abgegeben werden, sofern das abzugebende Gerät eine äußere Abmessung von maximal 25 cm hat (Rücknahme nach § 17 Abs. 2 ElektroG). Die Rücknahme größerer Altgeräte ist beim Kauf eines Neugeräts der gleichen Geräteart möglich.

Bitte entfernen Sie Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest im Gerät verbaut sind, vor der Entsorgung des Altgerätes und entsorgen Sie diese getrennt über die Batterierücknahme.

Personenbezogene Daten auf Altgeräten sollten vor der Entsorgung vom Nutzer eigenverantwortlich gelöscht werden.